Rudolf Bürger
Fraktionen des
Gemeinderates
76646 Bruchsal
Betreff: Haushaltslage der Stadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der in der Presse dargestellten Haushaltslage und den beabsichtigten Änderungen erlaube ich mir einige Anmerkungen.
Im Januar 2007 habe ich gegen die Stadt Bruchsal Klage zum VG eingereicht, nachdem weder eine Vorsprache beim Bau- und Vermessungsamt, ein Anruf bei Bürgermeister Hockenberger noch eine E-Mail an OB Doll Abhilfe geschaffen haben. Die Klage wurde abgewiesen der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom VGH durch Beschluss abgelehnt. Über die Gründe warum ein Gerichtsverfahren so oder so ausgegangen ist, kann man trefflich spekulieren, es ist ja sprichwörtlich, dass man von einem Gericht „nur“ ein Urteil verlangen kann. Zu Urteil und Beschluss habe ich einen Aufsatz geschrieben, den ich auch ins Internet gestellt habe. Meine Ausführungen habe ich mit Entscheidungen des VGH Mannheim selbst, von Verwaltungsgerichten rund um Baden-Württemberg sowie kommunalen Regelungen aus verschiedenen Regionen belegt. Ich habe viel gelernt.
Aus dem Verfahren will ich auf Fakten hinweisen, die unabhängig vom Verfahren unbestreitbar und haushaltsrechtlich relevant sind.
1. Unter der Überschrift
„Information zu Freihalten des lichten Verkehrsraumprofils“
hat die Stadt Bruchsal nachfolgenden Text im Internet veröffentlicht:
„Nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach § 28 Straßengesetz für Baden-Württemberg ist das Lichtraumprofil entlang der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen für Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglichen Beeinträchtigungen freizuhalten.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist es deshalb erforderlich, dass Äste, Zweige etc., die in das Lichtraumprofil hineinragen, umgehend entfernt werden. Des Weiteren sind alle Bäume bzw. Äste zu beseitigen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Die Eigentümer, deren Grundstücke an den Verkehrsraum angrenzen, sind hierzu gesetzlich verpflichtet und werden deshalb gebeten, den Bewuchs dahingehend zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch in der Wachstumsperiode.
Der Sicherheitsraum über der Fahrbahn muß entsprechend den Regelwerken dabei mindestens 4,50 m, über Rad- und Gehwegen 2,50 m betragen, der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand im Bankettbereich beträgt 0,50 m. Im Gehwegbereich schließt das Lichtraumprofil mit der Grundstücksgrenze ab.
Bepflanzungen, die in die Sichtfelder der Einmündungen hineinragen, dürfen nicht höher als 0,80 m sein, um ausreichende Sichtverhältnisse zu gewährleisten.
Des Weiteren wird auf die Räum- u. Streupflichtsatzung der Stadt Bruchsal verwiesen, wonach die Straßenanlieger verpflichtet sind, die vorhandenen Gehwege entsprechend den Bedürfnissen des Verkehrs zu reinigen, von Schnee und Eis sowie von Schmutz und Unrat freizuhalten. Falls Gehwege nicht vorhanden sind, so bezieht sich die Räum- u. Streupflicht gemäß § 3 (2) der Satzung auf einen Fahrbahnrandstreifen von 1 m Breite.
Siehe nachfolgende Skizze
gez. Bernd Doll
Oberbürgermeister“
Es stellt sich für mich die Frage, warum dieser Text veröffentlicht wurde? Wie kann man guten Gewissens gleichzeitig einen Antrag auf Beseitigung eines derartigen Hindernisses ablehnen und vor allem, wie kann ein Rechtsamt im Prozess das Gegenteil dessen vortragen, was der eigene OB, in Einklang mit vermutlich 99 % der Bevölkerung und Behörden, als richtig und notwendig erkannt hat. Ein wahrhaft sehr spezielles und für mich völlig neues Prozessverhalten in einem Verwaltungsprozess. Gilt oder galt im Rechtsamt das Wort des Oberbürgermeisters oder hat/hatte es keine Bedeutung? Weiß oder wusste auf dem Rathaus in Bruchsal zu Zeiten des OB Doll die rechte nicht was die linke tut? Mangelt es am Informationsfluss oder reden zu viele mit? Bekanntlich verderben viele Köche den Brei. Es ist für mich völlig unvorstellbar, dass die Verkehrsbehörde der Stadt in dieser Sache mit dem Bau- und Vermessungsamt einig ist. Und damit zum Kern. Würde eine Straffung im Personalbereich und eine Zusammenlegung von Aufgaben nicht auch zu überzeugenderem Verhalten führen? Müssen solche Prozesse geführt werden oder könnte man nicht einfach tun, was der OB veröffentlichen lässt und damit auch Arbeitszeit, Personal und Kosten sparen? Muss man überhaupt Angelegenheiten, die im Alltag nach den Regeln des Anstandes gelöst werden, zu einer Rechtsfrage werden lassen? Ich bin mir sicher, dass kein einziges Mitglied des Gemeinderates Bruchsal sich privat so verhält, wie es das Rechtsamt im Prozess als „Recht“ dargestellt hat.
2. Im Abschnitt „Kommunal- und Strafrecht“ meines Aufsatzes
bin ich auf die haushaltsrechtlichen Vorschriften eingegangen. Das Regierungspräsidium hat dem Bau- und Vermessungsamt bereits im September 2006 mitgeteilt, dass es sich bei dem Überwuchs um eine Sondernutzung handelt. Diese Auffassung wurde auch von Innenministerium bestätigt. Die GPA hat die Pflicht zur Gebührenerhebung festgestellt. Die Rechtsprechung hat die Verpflichtung zur Nacherhebung der Sondernutzungsgebühr herausgearbeitet. Manche Kommunen haben diese Verpflichtung zur Information ihrer Bürger sogar in ihre Sondernutzungssatzungen aufgenommen. Warum werden diese Gebühren in Bruchsal nicht erhoben? Dass dies nicht im gebotenen Maße geschieht, erkennt man schon bei einem Gang durch die Stadt. Mit Sicherheit würde mancher Überwuchs sofort verschwinden, wenn die Verantwortlichen auf ihre Kostenpflicht hingewiesen werden würden.
Im Übrigen macht der Inhalt des Schreibens des Bau- und Vermessungsamtes vom 18.08.2006, das ich als Anlage beifüge, deutlich, dass man kaum von einer ordnungsgemäßen Amtsführung beim Bau- und Vermessungsamt ausgehen kann. Nichts ist teurer für die öffentliche Hand als Bedienstete, die ihr Amt nicht sorgfältig ausüben.
Bevor über Gebühren- und Steuererhöhungen nachgedacht wird, sollten doch wohl zunächst alle Gebühren eingetrieben werden, die für jeden erkennbar bereits angefallenen sind.
Selbstverständlich habe ich die Gemeindeprüfungsanstalt über den Tatbestand informiert, da diese Behörde von sich aus diese Verfehlung im Haushaltsgebaren nicht feststellen kann.
Genau so selbstverständlich informiere ich den für die Kontrolle der Verwaltung zuständigen Gemeinderat, da sie sicherlich nicht vom Bau- und Vermessungsamt über diese Abweichung bei der Erhebung von den von ihnen satzungsmäßig festgelegten Gebühren informiert worden sind.
Mit diesem Schreiben will ich auch eine Gleichbehandlung aller Sondernutzer erreichen. Es darf nicht sein, dass der illegale Sondernutzer besser gestellt ist als derjenige, der ordnungsgemäß eine Erlaubnis beantragt hat.
Anlagen: Aufsatz „Anmerkungen zu………(Internet: Lichtraumprofil/Gehwege)
Schreiben der Stadt Bruchsal vom 18.08.2006
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Bürger
Fraktionen des
Gemeinderates
76646 Bruchsal
Betreff: Haushaltslage der Stadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der in der Presse dargestellten Haushaltslage und den beabsichtigten Änderungen erlaube ich mir einige Anmerkungen.
Im Januar 2007 habe ich gegen die Stadt Bruchsal Klage zum VG eingereicht, nachdem weder eine Vorsprache beim Bau- und Vermessungsamt, ein Anruf bei Bürgermeister Hockenberger noch eine E-Mail an OB Doll Abhilfe geschaffen haben. Die Klage wurde abgewiesen der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom VGH durch Beschluss abgelehnt. Über die Gründe warum ein Gerichtsverfahren so oder so ausgegangen ist, kann man trefflich spekulieren, es ist ja sprichwörtlich, dass man von einem Gericht „nur“ ein Urteil verlangen kann. Zu Urteil und Beschluss habe ich einen Aufsatz geschrieben, den ich auch ins Internet gestellt habe. Meine Ausführungen habe ich mit Entscheidungen des VGH Mannheim selbst, von Verwaltungsgerichten rund um Baden-Württemberg sowie kommunalen Regelungen aus verschiedenen Regionen belegt. Ich habe viel gelernt.
Aus dem Verfahren will ich auf Fakten hinweisen, die unabhängig vom Verfahren unbestreitbar und haushaltsrechtlich relevant sind.
1. Unter der Überschrift
„Information zu Freihalten des lichten Verkehrsraumprofils“
hat die Stadt Bruchsal nachfolgenden Text im Internet veröffentlicht:
„Nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach § 28 Straßengesetz für Baden-Württemberg ist das Lichtraumprofil entlang der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen für Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglichen Beeinträchtigungen freizuhalten.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist es deshalb erforderlich, dass Äste, Zweige etc., die in das Lichtraumprofil hineinragen, umgehend entfernt werden. Des Weiteren sind alle Bäume bzw. Äste zu beseitigen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Die Eigentümer, deren Grundstücke an den Verkehrsraum angrenzen, sind hierzu gesetzlich verpflichtet und werden deshalb gebeten, den Bewuchs dahingehend zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch in der Wachstumsperiode.
Der Sicherheitsraum über der Fahrbahn muß entsprechend den Regelwerken dabei mindestens 4,50 m, über Rad- und Gehwegen 2,50 m betragen, der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand im Bankettbereich beträgt 0,50 m. Im Gehwegbereich schließt das Lichtraumprofil mit der Grundstücksgrenze ab.
Bepflanzungen, die in die Sichtfelder der Einmündungen hineinragen, dürfen nicht höher als 0,80 m sein, um ausreichende Sichtverhältnisse zu gewährleisten.
Des Weiteren wird auf die Räum- u. Streupflichtsatzung der Stadt Bruchsal verwiesen, wonach die Straßenanlieger verpflichtet sind, die vorhandenen Gehwege entsprechend den Bedürfnissen des Verkehrs zu reinigen, von Schnee und Eis sowie von Schmutz und Unrat freizuhalten. Falls Gehwege nicht vorhanden sind, so bezieht sich die Räum- u. Streupflicht gemäß § 3 (2) der Satzung auf einen Fahrbahnrandstreifen von 1 m Breite.
Siehe nachfolgende Skizze
gez. Bernd Doll
Oberbürgermeister“
Es stellt sich für mich die Frage, warum dieser Text veröffentlicht wurde? Wie kann man guten Gewissens gleichzeitig einen Antrag auf Beseitigung eines derartigen Hindernisses ablehnen und vor allem, wie kann ein Rechtsamt im Prozess das Gegenteil dessen vortragen, was der eigene OB, in Einklang mit vermutlich 99 % der Bevölkerung und Behörden, als richtig und notwendig erkannt hat. Ein wahrhaft sehr spezielles und für mich völlig neues Prozessverhalten in einem Verwaltungsprozess. Gilt oder galt im Rechtsamt das Wort des Oberbürgermeisters oder hat/hatte es keine Bedeutung? Weiß oder wusste auf dem Rathaus in Bruchsal zu Zeiten des OB Doll die rechte nicht was die linke tut? Mangelt es am Informationsfluss oder reden zu viele mit? Bekanntlich verderben viele Köche den Brei. Es ist für mich völlig unvorstellbar, dass die Verkehrsbehörde der Stadt in dieser Sache mit dem Bau- und Vermessungsamt einig ist. Und damit zum Kern. Würde eine Straffung im Personalbereich und eine Zusammenlegung von Aufgaben nicht auch zu überzeugenderem Verhalten führen? Müssen solche Prozesse geführt werden oder könnte man nicht einfach tun, was der OB veröffentlichen lässt und damit auch Arbeitszeit, Personal und Kosten sparen? Muss man überhaupt Angelegenheiten, die im Alltag nach den Regeln des Anstandes gelöst werden, zu einer Rechtsfrage werden lassen? Ich bin mir sicher, dass kein einziges Mitglied des Gemeinderates Bruchsal sich privat so verhält, wie es das Rechtsamt im Prozess als „Recht“ dargestellt hat.
2. Im Abschnitt „Kommunal- und Strafrecht“ meines Aufsatzes
bin ich auf die haushaltsrechtlichen Vorschriften eingegangen. Das Regierungspräsidium hat dem Bau- und Vermessungsamt bereits im September 2006 mitgeteilt, dass es sich bei dem Überwuchs um eine Sondernutzung handelt. Diese Auffassung wurde auch von Innenministerium bestätigt. Die GPA hat die Pflicht zur Gebührenerhebung festgestellt. Die Rechtsprechung hat die Verpflichtung zur Nacherhebung der Sondernutzungsgebühr herausgearbeitet. Manche Kommunen haben diese Verpflichtung zur Information ihrer Bürger sogar in ihre Sondernutzungssatzungen aufgenommen. Warum werden diese Gebühren in Bruchsal nicht erhoben? Dass dies nicht im gebotenen Maße geschieht, erkennt man schon bei einem Gang durch die Stadt. Mit Sicherheit würde mancher Überwuchs sofort verschwinden, wenn die Verantwortlichen auf ihre Kostenpflicht hingewiesen werden würden.
Im Übrigen macht der Inhalt des Schreibens des Bau- und Vermessungsamtes vom 18.08.2006, das ich als Anlage beifüge, deutlich, dass man kaum von einer ordnungsgemäßen Amtsführung beim Bau- und Vermessungsamt ausgehen kann. Nichts ist teurer für die öffentliche Hand als Bedienstete, die ihr Amt nicht sorgfältig ausüben.
Bevor über Gebühren- und Steuererhöhungen nachgedacht wird, sollten doch wohl zunächst alle Gebühren eingetrieben werden, die für jeden erkennbar bereits angefallenen sind.
Selbstverständlich habe ich die Gemeindeprüfungsanstalt über den Tatbestand informiert, da diese Behörde von sich aus diese Verfehlung im Haushaltsgebaren nicht feststellen kann.
Genau so selbstverständlich informiere ich den für die Kontrolle der Verwaltung zuständigen Gemeinderat, da sie sicherlich nicht vom Bau- und Vermessungsamt über diese Abweichung bei der Erhebung von den von ihnen satzungsmäßig festgelegten Gebühren informiert worden sind.
Mit diesem Schreiben will ich auch eine Gleichbehandlung aller Sondernutzer erreichen. Es darf nicht sein, dass der illegale Sondernutzer besser gestellt ist als derjenige, der ordnungsgemäß eine Erlaubnis beantragt hat.
Anlagen: Aufsatz „Anmerkungen zu………(Internet: Lichtraumprofil/Gehwege)
Schreiben der Stadt Bruchsal vom 18.08.2006
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Bürger
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